Sonntag, 05. September 2010
Schlupfloch beim strikten Rauchverbot PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 10:31 Uhr

München - Jetzt also doch: Ein winziges Schlupfloch bleibt den Rauchern auch nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz. Laut den Vollzugshinweisen zum neuen Gesetz sind private Feiern ausgenommen.

Ein rigoroses Rauchverbot ohne Ausnahme? Nicht ganz. Die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zeigen: Es gibt ein kleines Schlupfloch.

München - Jetzt also doch: Ein winziges Schlupfloch bleibt den Rauchern auch nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz. Laut den Vollzugshinweisen zum neuen Gesetz sind private Feiern ausgenommen.

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