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München - Jetzt also doch: Ein winziges Schlupfloch bleibt den Rauchern auch nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz. Laut den Vollzugshinweisen zum neuen Gesetz sind private Feiern ausgenommen.
Ein rigoroses Rauchverbot ohne Ausnahme? Nicht ganz. Die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zeigen: Es gibt ein kleines Schlupfloch.